1. Bin ich «Devisenausländer» ?
Ja, wenn Sie Ihre Steuern für
alle Ihre Einkommen
außerhalb von Frankreich zahlen.
2. Welche Verpflichtungen habe ich beim
Verkauf
einer Immobilie in Frankreich ?
Wenn Sie seit weniger als 15 Jahren* Besitzer
sind,
müssen Sie :
• Eine «Déclaration de plus-value» (Wertzuwachserklärung)
abgeben, selbst wenn Sie keine Abgaben
zu zahlen haben.
• Einen Steuervertreter bestimmen, wenn der Anteil
des Verkaufspreises den Sie erhalten größer als
150.000 € ist.
• Und eine Steuer in Höhe von 33,33 % des
steuerpflichtigen Wertzuwachses bezahlen. Diese
Steuer ist für Deviseninländer der Europäischen
Union auf 16 % reduziert.**
3. Kann ich die durchgeführten Arbeiten
absetzen ?
. Einzig Bau-, Wiederaufbau-, Vergrößerungs-
oder
Verbesserungsarbeiten sind absetzbar, unter der
Bedingung dass eine Rechnung und ein Zahlungsbeleg
auf Ihren Namen vorliegt BOI 8M-1-05 §38.
• Renovierungs-, Wartungs- oder Austauscharbeiten
sind nicht absetzbar.
4. Bin ich steuerbefreit ?
Ja, unter gewissen Bedingungen,
• Wenn Sie mindestens 2 Jahre lang hintereinander
steuerlich in Frankreich ansässig waren;
• Wenn Sie Bezugsberechtiger einer Alters- oder
Invalidenrente sind.
• oder wenn der Verkauf geringer als 15.000 € ist
bzw. im Fall einer Enteignung.
Wenden Sie sich bezüglich allen, zu erfüllenden
Bedingungen an uns.
5. Wie lauten die speziellen Verfügungen
für
französische bürgerlich-rechtliche Gesellschaften
?
Die Ernennung eines Steuervertreters ist
obligatorisch, wenn die Summe der Anteile der
Devisenausländer größer ist als 150.000 € und
auf
alle Fälle, wenn der Teilhaber ein ausländisches
Unternehmen ist.
6. Und für die ausländischen
Gesellschaften ?
.Die Ernennung eines Steuervertreters ist
ausnahmslos
obligatorisch.
• Der Wertzuwachs, der auf spezielle Art berechnet
wird, wird mit 33,33 % besteuert.
• Einzig (Wiederauf) bauarbeiten und Ausbauarbeiten
sind absetzbar.
• Der Steuervertreter gewährleistet ebenfalls die
Zahlung der jährlichen Steuer von 3 %, die vom
Verkaufswert der Immobilie berechnet wird Art.
990 E des CGI (frz. Steuerordnung).
7. Was geschieht danach ?
. Ihre Steuererklärung kann 4 Jahre
lang und sogar
länger kontrolliert werden.
• Ihr Steuervertreter muss die Berechnung belegen
und Ihre Stellung verteidigen.
8. Was macht mein Steuervertreter ?
. Er unterzeichnet Ihre Steuererklärung.
• Er garantiert für deren Richtigkeit.
• Er verpflichtet sich, die Steuern und im Fall einer
Steuerberichtigung die Strafen zu bezahlen.
• Seine Verantwortung ist unbegrenzt.
9. Wer kann mein Steuervertreter sein
?
. Entweder ein von der Direction Générale
des
Impôts (Steuerbehörde) zugelassenes Unternehmen.
• Oder mit Sondergenehmigung eine in Frankreich
wohnhafte Person. Die Entscheidung über eine
Zulassung bedarf einer gewissen Frist, die für die Überprüfung
der steuerlichen Lage Ihres Vertreters notwendig ist.
Weder Ihr Notar noch Ihr Rechtsanwalt können Ihr
Steuervertreter sein (BOI 8M-1-05, §47).
10. Welches sind die besonderen Vorteile,
wenn ich
mich von der SARF vertreten lasse ?
• Die Konkurrenzfähigkeit des
Leaders der Branche.
• Sie haben nur einen einzigen Ansprechpartner,
Ihr persönlicher Berater, der ein Spezialist auf dem
Gebiet ist.
• Die Gewährleistung der Behandlung Ihrer Akte
innerhalb von 24 Stunden.
• Der Vorteil einer qualitativ hochwertigen Beratung
und Betreuung, die auf 20 Jahren Erfahrung beruht.
11. Wer ist die SARF ?
• Die SARF ist das größte Privatunternehmen,
das
sich ausschließlich der Steuervertretung widmet.
12. Wie wird die SARF entlohnt ?
• Ihre Honorarnoten, die vom Verkaufsergebnis einbehalten
werden, sind vom Wertzuwachs absetzbar
und Pauschalbeträge.
NB: Die SARF übernimmt kostenlos die Verteidigung
ihrer Kunden im Fall der Berichtigung einer von ihr
gewährleisteten Steuer.
* wenn es sich um ein Grundstück handelt,
auf welchem Sie seit
mindestens 15 Jahren gebaut haben oder wenn die Immobilie im
Besitz einer ausländischen Firma ist, müssen Sie
auch nach mehr
als 15 Jahren eine Steuererklärung abgeben.
** sowie Norwegen und Island.