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1. Bin ich «Devisenausländer» ?
Ja, wenn Sie Ihre Steuern für alle Ihre Einkommen außerhalb von Frankreich zahlen.

2. Welche Verpflichtungen habe ich beim Verkauf einer Immobilie in Frankreich ?
Wenn Sie seit weniger als 15 Jahren* Besitzer sind, müssen Sie :
• Eine «Déclaration de plus-value» (Wertzuwachserklärung) abgeben, selbst wenn Sie keine Abgaben zu zahlen haben.
• Einen Steuervertreter bestimmen, wenn der Anteil des Verkaufspreises den Sie erhalten größer als 150.000 € ist.
• Und eine Steuer in Höhe von 33,33 % des steuerpflichtigen Wertzuwachses bezahlen. Diese Steuer ist für Deviseninländer der Europäischen Union auf 16 % reduziert.**

3. Kann ich die durchgeführten Arbeiten absetzen ?
. Einzig Bau-, Wiederaufbau-, Vergrößerungs- oder Verbesserungsarbeiten sind absetzbar, unter der Bedingung dass eine Rechnung und ein Zahlungsbeleg auf Ihren Namen vorliegt BOI 8M-1-05 §38.
• Renovierungs-, Wartungs- oder Austauscharbeiten sind nicht absetzbar.

4. Bin ich steuerbefreit ?
Ja, unter gewissen Bedingungen,
• Wenn Sie mindestens 2 Jahre lang hintereinander steuerlich in Frankreich ansässig waren;
• Wenn Sie Bezugsberechtiger einer Alters- oder Invalidenrente sind.
• oder wenn der Verkauf geringer als 15.000 € ist bzw. im Fall einer Enteignung.
Wenden Sie sich bezüglich allen, zu erfüllenden Bedingungen an uns.

5. Wie lauten die speziellen Verfügungen für französische bürgerlich-rechtliche Gesellschaften ?
Die Ernennung eines Steuervertreters ist obligatorisch, wenn die Summe der Anteile der Devisenausländer größer ist als 150.000 € und auf alle Fälle, wenn der Teilhaber ein ausländisches Unternehmen ist.

6. Und für die ausländischen Gesellschaften ?
.Die Ernennung eines Steuervertreters ist ausnahmslos obligatorisch.
• Der Wertzuwachs, der auf spezielle Art berechnet wird, wird mit 33,33 % besteuert.
• Einzig (Wiederauf) bauarbeiten und Ausbauarbeiten sind absetzbar.
• Der Steuervertreter gewährleistet ebenfalls die Zahlung der jährlichen Steuer von 3 %, die vom Verkaufswert der Immobilie berechnet wird Art. 990 E des CGI (frz. Steuerordnung).

7. Was geschieht danach ?
. Ihre Steuererklärung kann 4 Jahre lang und sogar länger kontrolliert werden.
• Ihr Steuervertreter muss die Berechnung belegen und Ihre Stellung verteidigen.

8. Was macht mein Steuervertreter ?
. Er unterzeichnet Ihre Steuererklärung.
• Er garantiert für deren Richtigkeit.
• Er verpflichtet sich, die Steuern und im Fall einer Steuerberichtigung die Strafen zu bezahlen.
• Seine Verantwortung ist unbegrenzt.

9. Wer kann mein Steuervertreter sein ?
. Entweder ein von der Direction Générale des Impôts (Steuerbehörde) zugelassenes Unternehmen.
• Oder mit Sondergenehmigung eine in Frankreich wohnhafte Person. Die Entscheidung über eine Zulassung bedarf einer gewissen Frist, die für die Überprüfung der steuerlichen Lage Ihres Vertreters notwendig ist.
Weder Ihr Notar noch Ihr Rechtsanwalt können Ihr Steuervertreter sein (BOI 8M-1-05, §47).

10. Welches sind die besonderen Vorteile, wenn ich mich von der SARF vertreten lasse ?
• Die Konkurrenzfähigkeit des Leaders der Branche.
• Sie haben nur einen einzigen Ansprechpartner, Ihr persönlicher Berater, der ein Spezialist auf dem Gebiet ist.
• Die Gewährleistung der Behandlung Ihrer Akte innerhalb von 24 Stunden.
• Der Vorteil einer qualitativ hochwertigen Beratung und Betreuung, die auf 20 Jahren Erfahrung beruht.

11. Wer ist die SARF ?
• Die SARF ist das größte Privatunternehmen, das sich ausschließlich der Steuervertretung widmet.

12. Wie wird die SARF entlohnt ?
• Ihre Honorarnoten, die vom Verkaufsergebnis einbehalten werden, sind vom Wertzuwachs absetzbar und Pauschalbeträge.
NB: Die SARF übernimmt kostenlos die Verteidigung ihrer Kunden im Fall der Berichtigung einer von ihr gewährleisteten Steuer.

* wenn es sich um ein Grundstück handelt, auf welchem Sie seit mindestens 15 Jahren gebaut haben oder wenn die Immobilie im Besitz einer ausländischen Firma ist, müssen Sie auch nach mehr als 15 Jahren eine Steuererklärung abgeben.
** sowie Norwegen und Island.


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